Whistleblowing

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2019/1937 die Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erneuert, um einen Mindeststandard für den Schutz der Rechte von Whistleblowern in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Italien hat die europäische Richtlinie mit dem Gesetzesdekret vom 10. März 2023 Nr. 24 umgesetzt.

Mit der Einführung der Whistleblowing-Politik beabsichtigte Ghibli & Wirbel, die oben genannten regulatorischen Anforderungen sowie die diesbezüglichen Richtlinien der ANAC einzuhalten.
Ziel ist es, dem Whistleblower, d.h. der Person, die Verstöße meldet, klare operationelle Hinweise zu Gegenstand, Inhalt, Empfängern und Art der Übermittlung von Meldungen zu geben.

Das Whistleblowing-Verfahren garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Informanten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Hinweises und bei jedem weiteren Kontakt.

Gemäß Art. 5, Abs. 1(e) des italienischen Gesetzesdekrets vom 10. März 2023 Nr. 24 sind Informationen über Kanäle, Verfahren und Voraussetzungen für interne und externe Meldungen in der Whistleblowing-Politik enthalten.